Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)
Gemeinschaftstarif
Mit Wirkung zum 15. Dezember 2013 wurde in Breisach ein
einheitlicher Ortstarif (OTB) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren eingeführt.
Ab dem 01.03.2023 kostet ein Einzelfahrschein 1,60 € (bisher 1,50 €).
Muster Einzelfahrschein (im Bürgerbus beim Fahrpersonal erhältlich):
Der RVF-Ortstarif gilt innerhalb Breisachs nur für Fahrten im BUS und innerhalb des Stadtgebietes (siehe Bekanntmachung RVF-Ortstarif). Er gilt auf den vier Stadtbuslinien (Bürgerbus und Tuniberg-Express) sowie innerhalb des Stadtgebietes auch in den weiteren Buslinien der Südbadenbus und SWEG; er gilt aber nicht im Zug.
Unabhängig hiervon gelten selbstverständlich alle übrigen gültigen Fahrscheine icl. der RegioKarte (Monatsnetzkarte) aus dem RVF-Gebiet auch im Bürgerbus Breisach.
Beispiel:
Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten
Die Beförderung von Schwerbehinderten, ihrer Begleitperson, Blindenführhunden, Krankenfahrstühlen, orthopädischen Hilfsmitteln und ihres Handgepäcks richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SDB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechtigung ist auf Verlangen des Fahrpersonals nachzuweisen.
Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen folgende Ausweise, wenn sie mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind:
- Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
- Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange).
Kostenfreie Fahrt mit der KONUS-Gästekarte
(Kostenfreie Nutzung des ÖNVP für Schwarzwaldtouristen)
Die Schwarzwald-Gästekarte mit dem KONUS-Symbol wird bei allen Verkehrsunternehmen des RVF als Fahrausweis für Urlaubsgäste anerkannt.
Sie gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist, zur kostenfreien Fahrt auf allen Strecken des Bürgerbusses.
Die Person, die auf der Karte eingetragen ist, muss im Fahrzeug anwesend sein, wenn Mitreisende, (deren Anzahl auf der Karte eingetragen ist), mit der KONUS-Gästekarte unterwegs sind. Das gilt auch für Gruppen.
Die Gültigkeitsdauer der KONUS-Gästekarte richtet sich nach dem auf der Karte eingetragenen Datum der An- und Abreise. Dort ist auch die Anzahl der Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfasst, die zur freien Fahrt berechtigt sind.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keine gesonderte Gästekarte und fahren ebenfalls kostenfrei.
Bei elektronisch ausgegebenen Karten erhält jede Person eine einzelne Karte mit den genannten Angaben.
Gästekarten, denen das KONUS-Symbol fehlt, gelten nicht als Fahrausweis.